BISS – Büro für Insolvenz & Schuldnerservice

Wir behandeln Ihre Anliegen mit höchster Diskretion und schaffen eine Atmosphäre der Vertraulichkeit,  in der Sie offen über Ihre Sorgen sprechen können. Ihre persönlichen Informationen sind bei uns geschützt – garantiert.

Unsere Philosophie

Unser Ziel ist es, unsere Klienten zu entlasten, zu stabilisieren und ihnen eine Perspektive für einen finanziellen Neuanfang zu eröffnen. Dabei setzen wir auf Transparenz, Verlässlichkeit und die enge Zusammenarbeit zwischen Berater und Klient.

Unsere Mission

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen auf ihrem Weg aus der Schuldenkrise kompetent, empathisch und lösungsorientiert zu begleiten. Von der außergerichtlichen Einigung bis zum Insolvenzverfahren wollen wir Betroffenen die bestmögliche Unterstützung bieten

Unsere Vision

Eine Zukunft ohne Schulden! Unser Anspruch ist es, als führender Ansprechpartner für Schuldnerberatung einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur Prävention und Bewältigung von Überschuldung zu leisten. Heute und in Zukunft.

Während der Insolvenz müssen Regeln & Obliegenheiten beachtet werten

Viele Menschen haben Angst vor dem Wort Insolvenz, obwohl sie gar nicht genau wissen, wie das Verfahren tatsächlich abläuft. Dabei ist gerade ein klarer Überblick wichtig. Wer versteht, was passiert, kann Entscheidungen ruhiger und sicherer treffen. Eine Verbraucherinsolvenz ist kein blindes Hineinlaufen in etwas Unbekanntes, sondern ein geregelter Weg zurück in die Ordnung.

☑ Sie müssen Arbeiten

Die Erwerbsobliegenheit bedeutet, der Schuldner muss einer angemessenen Arbeit nachgehen oder sich aktiv darum bemühen. Zumutbare Jobs darf er nicht ablehnen. Das Einkommen ist hier erstmal zweitrangig. Falls sich mit Nachweis keine neue Stelle finden lässt, erhalten Sie Bürgergeld / Grundsicherung. Diese Grundsicherung / Bürgergeld ist nicht Pfändbar.

☑ Herausgabe von unverhofften Einnahmen

Erbschaften und Schenkungen muss der Schuldner zur Hälfte, Lottogewinne sogar vollständig an den Insolvenzverwalter abgeben. Ab welcher Summe wird der Insolvenzverwalter mit Ihnen klären.

☑ Informationspflicht

Wohnort- oder Jobwechsel muss der Schuldner unverzüglich dem Gericht und Treuhänder melden. Auch Auskunft über Einkommen und Vermögen ist Pflicht.

☑ Gleichbehandlung aller Gläubiger

Es ist verboten, einzelne Gläubiger zu bevorzugen und Sonderzahlungen zu leisten. Alle sollen gleichmäßig bedient werden. Sie zahlen keine Gelder an Personen welche Sie Geld schulden, egal wie viel Druck diese Aufbauen. Bei Fragen wenden Sie sich immer erst an Ihren Insolvenzverwalter, er ist wie Ihr Schutzschild und Ansprechpartner.

☑ Vermögensschonung

Unnötige Luxus Anschaffungen, neue Schulden oder ein extrem verschwenderischer Lebensstil sind tabu. Der Schuldner muss wirtschaftlich vernünftig agieren.

Was viele nicht wissen

Verletzt ein Schuldner eine dieser Auflagen, riskiert er, dass ihm am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung verwehrt wird. Alle Mühen wären dann umsonst. Die verbliebenen Schulden bestehen fort und die Gläubiger können wieder vollstrecken.

Deshalb der dringende Rat

Nehmen Sie die Obliegenheiten ernst! Sie sind kein Selbstzweck, sondern dienen einem geordneten, fairen Insolvenzverfahren. Und das liegt im Interesse aller Beteiligten.

Sie müssen das nicht allein durchstehen! Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob eine Verbraucherinsolvenz für Sie sinnvoll ist oder ob ein anderer Weg besser passt.

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Seit der Überarbeitung der Insolvenzordnung beträgt die Dauer einer Verbraucherinsolvenz, in der Regel drei Jahre. Dies gilt für Verfahren, die nach dem 30.09.2020 beantragt wurden.

Jeder Fall ist individuell, und die Insolvenzordnung sieht verschiedene Ausnahmen vor. Dennoch lässt sich ein typischer Verfahrensablauf wie folgt skizzieren:

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
    Vor der Antragstellung auf Verbraucherinsolvenz ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gesetzlich vorgeschrieben. Hierfür wird mit Hilfe einer anerkannten Schuldnerberatung ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Dieser kann Stundungen, Ratenzahlungen oder teilweisen Schuldenerlass beinhalten. Nur bei Zustimmung aller Gläubiger ist der Plan wirksam. Bei Scheitern kann der Insolvenzantrag gestellt werden.
  1. Insolvenzantrag
    Der schriftliche Antrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Erforderliche Unterlagen umfassen:
  • Insolvenzantrag mit Vermögens-, Gläubiger- und Forderungsverzeichnis sowie Schuldenbereinigungsplan
  • Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
  • Antrag auf Verfahrenskostenstundung
  • Kopie des Lichtbildausweises
  1. Antragsprüfung
    Das Gericht prüft die eingereichten Unterlagen und die Voraussetzungen für eine Verbraucherinsolvenz. Dieser Prozess kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
  1. Optionaler gerichtlicher Einigungsversuch
    Das Gericht kann einen weiteren Einigungsversuch unternehmen. Dabei wird den Gläubigern erneut ein Schuldenbereinigungsplan zugesandt, zu dem sie innerhalb von vier Wochen Stellung nehmen können. Bei diesem gerichtlichen Versuch gilt: Schweigen bedeutet Zustimmung. Zudem können einzelne ablehnende Gläubiger überstimmt werden.
  1. Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
    Nach Scheitern oder Überspringen des gerichtlichen Einigungsversuchs wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet. Dies wird öffentlich bekannt gegeben. Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt, der das verwertbare Vermögen ermittelt und Gläubiger zur Forderungsanmeldung auffordert. Laufende Pfändungen und Vollstreckungsmaßnahmen werden gestoppt.
  1. Wohlverhaltensphase
    Diese Phase beginnt mit der Verfahrenseröffnung und dauert drei Jahre. In dieser Zeit müssen Sie sich um regelmäßige Einkünfte bemühen. Der pfändbare Teil Ihres Einkommens wird zur Schuldentilgung verwendet.
  1. Restschuldbefreiung und Verfahrensabschluss
    Nach drei Jahren endet die Verbraucherinsolvenz. Bei Erfüllung aller Pflichten erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Die meisten Schulden werden gelöscht, unabhängig von ihrer Höhe oder der Anzahl der Gläubiger. Ausnahmen bilden Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen oder vorsätzlich nicht gezahlte Unterhaltsforderungen.

 

Wichtig zu wissen:

  • Negative Schufa-Einträge werden nun bereits sechs Monate nach Verfahrensabschluss gelöscht.
  • Eine selbstständige Tätigkeit während der Wohlverhaltensphase ist mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.
  • Regelmäßige Treffen mit dem Insolvenzverwalter können erforderlich sein, deren Häufigkeit vom Einzelfall abhängt.
Diese Verbraucherinsolvenz bietet einen strukturierten Weg aus der Überschuldung und die Chance auf einen finanziellen Neuanfang.

Voraussetzungen für eine Vebraucherinsolvenz:

Die Insolvenzordnung definiert drei Hauptgründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens:

  1. Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit
  2. Keine aktuelle selbstständige Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung
  3. Maximal 19 Gläubiger
  4. Gescheiterter, von einer anerkannten Stelle begleiteter außergerichtlicher Einigungsversuch
  5. Keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen ehemaliger Mitarbeiter
  6. Lebensmittelpunkt in Deutschland

Nein. Für viele Menschen ist sie gerade der geordnete Anfang eines wirtschaftlichen Neustarts.

Nein. Genau dabei unterstützen wir Sie Schritt für Schritt. Melden Sie sich bei uns, trauen Sie sich den ersten Schritt in Ihre Bessere Zukunft zu machen, es kann nur besser werden.

Ja, Ihre Anfrage und alle Gespräche werden vertraulich behandelt. Gerade bei finanziellen Problemen ist Vertrauen besonders wichtig. Sie können Ihre Situation offen schildern, damit gemeinsam eine seriöse und passende Lösung gefunden werden kann.

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