Wir behandeln Ihre Anliegen mit höchster Diskretion und schaffen eine Atmosphäre der Vertraulichkeit, in der Sie offen über Ihre Sorgen sprechen können. Ihre persönlichen Informationen sind bei uns geschützt – garantiert.
Unser Ziel ist es, unsere Klienten zu entlasten, zu stabilisieren und ihnen eine Perspektive für einen finanziellen Neuanfang zu eröffnen. Dabei setzen wir auf Transparenz, Verlässlichkeit und die enge Zusammenarbeit zwischen Berater und Klient.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen auf ihrem Weg aus der Schuldenkrise kompetent, empathisch und lösungsorientiert zu begleiten. Von der außergerichtlichen Einigung bis zum Insolvenzverfahren wollen wir Betroffenen die bestmögliche Unterstützung bieten
Eine Zukunft ohne Schulden! Unser Anspruch ist es, als führender Ansprechpartner für Schuldnerberatung einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur Prävention und Bewältigung von Überschuldung zu leisten. Heute und in Zukunft.
Wenn ein Unternehmen in die Krise gerät, ist die Unsicherheit oft riesig. Viele Unternehmer wissen nicht mehr, was sie noch tun dürfen, was sie sofort angehen müssen und welche Folgen ein Zögern haben kann. Genau deshalb braucht es einen klaren Ablauf.
Am Anfang steht eine ehrliche Analyse: Liquidität, offene Forderungen, offene Verbindlichkeiten, Steuerlast, Sozialabgaben, Personal, laufende Verträge, tatsächliche Zahlungsfähigkeit.
Nicht jede Krise endet automatisch gleich. Es muss geprüft werden: außergerichtliche Einigung, Fortführung, Schutzschirm, Regelinsolvenz, geordnete Schließung,
Sobald klar ist, welcher Weg notwendig ist, folgt die Vorbereitung und gegebenenfalls der Insolvenzantrag. Ab diesem Punkt läuft die Lage nicht mehr nur gefühlt chaotisch, sondern in einem rechtlich geregelten Rahmen.
Dann geht es um die zentrale Frage: Wird fortgeführt, saniert, übertragen oder beendet?
Für natürliche Personen ist die Restschuldbefreiung grundsätzlich nach drei Jahren möglich. Genau deshalb hören viele Betroffene den Satz: „In 3 Jahren schuldenfrei.“ Wichtig ist: Das ist kein lockerer Werbespruch, sondern die rechtliche Grundrichtung für redliche Schuldnerinnen und Schuldner.
Für natürliche Personen ist die Restschuldbefreiung grundsätzlich nach drei Jahren möglich. Genau deshalb hören viele Betroffene den Satz: „In 3 Jahren schuldenfrei.“ Wichtig ist: Das ist kein lockerer Werbespruch, sondern die rechtliche Grundrichtung für redliche Schuldnerinnen und Schuldner.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wenden Sie sich an BISS. Wir bieten Ihnen in Baden-Württemberg professionelle Schuldnerberatung und rechtliche Unterstützung.
Für zahlungsunfähige Selbstständige und überschuldete Unternehmen ist die Regelinsolvenz der Weg zur Entschuldung. Das Verfahren dauert in der Regel drei Jahre.
Privatpersonen und ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Schulden können die Verbraucherinsolvenz nutzen.
Hauptgrund für eine Regelinsolvenz ist meist die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens.
Stellen Sie mit dem Insolvenzantrag gleichzeitig einen Antrag auf Restschuldbefreiung. So können Ihre Schulden nach drei Jahren gelöscht werden.
Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie aktiv ein Einkommen erzielen. Der pfändbare Teil davon wird an Ihre Gläubiger verteilt.
Unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung des Insolvenzverwalters können Sie Ihr Unternehmen auch während der Insolvenz weiterführen.
Die Regelinsolvenz: Ein Neustart für Unternehmer und Selbstständige
Die Regelinsolvenz ist in Deutschland das spezielle Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmer. Es wurde entwickelt, um den besonderen Anforderungen und komplexen finanziellen Situationen von Geschäftsleuten gerecht zu werden.
Hauptmerkmale der Regelinsolvenz:
Ziele der Regelinsolvenz:
Ein wesentlicher Vorteil der Regelinsolvenz ist die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens. Dies bedeutet, dass Sie als Unternehmer nach einer festgelegten Frist von Ihren verbleibenden Schulden befreit werden können und so die Chance auf einen echten Neuanfang erhalten.
Bei BISS in Baden-Württemberg sind wir Experten für Regelinsolvenzverfahren. Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen, denen sich Unternehmer in finanziellen Krisensituationen gegenübersehen. Unser Team begleitet Sie durch jede Phase des Verfahrens – von der ersten Beratung über die Antragstellung bis hin zur erfolgreichen Umsetzung des Insolvenzplans und der angestrebten Restschuldbefreiung.
Lassen Sie sich von uns beraten, wie die Regelinsolvenz für Sie der Weg zu einem erfolgreichen Neustart sein kann.
Voraussetzungen für eine Regelinsolvenz:
Die Insolvenzordnung definiert drei Hauptgründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens:
Für Soloselbstständige und Kleinunternehmer, die persönlich haften, ist meist nur die Zahlungsunfähigkeit relevant.
Wichtig: Das verwertbare Vermögen (Insolvenzmasse) sollte ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Ist dies nicht der Fall, kann ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt werden.
Seit der Überarbeitung der Insolvenzordnung beträgt die Dauer einer Regelinsolvenz, wie bei der Verbraucherinsolvenz, in der Regel drei Jahre. Dies gilt für Verfahren, die nach dem 30.09.2020 beantragt wurden.
Phasen der Regelinsolvenz:
BISS begleitet Sie durch alle Phasen der Regelinsolvenz. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten, unterstützen bei der Kommunikation mit Gläubigern und dem Insolvenzverwalter und helfen Ihnen, alle Anforderungen zu erfüllen, um die Restschuldbefreiung zu erreichen.
Mit unserer Expertise navigieren Sie sicher durch das Verfahren und maximieren Ihre Chancen auf einen erfolgreichen finanziellen Neustart. Kontaktieren Sie BISS in Baden-Württemberg für eine individuelle Beratung zu Ihrer Situation.
Ja. Genau dafür ist unsere Beratung da.
Ja, Ihre Anfrage und alle Gespräche werden vertraulich behandelt. Gerade bei finanziellen Problemen ist Vertrauen besonders wichtig. Sie können Ihre Situation offen schildern, damit gemeinsam eine seriöse und passende Lösung gefunden werden kann.
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Büro für Insolvenz & Schuldner Beratung Echterdingen
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