BISS – Büro für Insolvenz & Schuldnerservice

Wir behandeln Ihre Anliegen mit höchster Diskretion und schaffen eine Atmosphäre der Vertraulichkeit,  in der Sie offen über Ihre Sorgen sprechen können. Ihre persönlichen Informationen sind bei uns geschützt – garantiert.

Unsere Philosophie

Unser Ziel ist es, unsere Klienten zu entlasten, zu stabilisieren und ihnen eine Perspektive für einen finanziellen Neuanfang zu eröffnen. Dabei setzen wir auf Transparenz, Verlässlichkeit und die enge Zusammenarbeit zwischen Berater und Klient.

Unsere Mission

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen auf ihrem Weg aus der Schuldenkrise kompetent, empathisch und lösungsorientiert zu begleiten. Von der außergerichtlichen Einigung bis zum Insolvenzverfahren wollen wir Betroffenen die bestmögliche Unterstützung bieten

Unsere Vision

Eine Zukunft ohne Schulden! Unser Anspruch ist es, als führender Ansprechpartner für Schuldnerberatung einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zur Prävention und Bewältigung von Überschuldung zu leisten. Heute und in Zukunft.

Pfändung, Konto und P-Konto – was jetzt wichtig ist

Wenn das Konto plötzlich gesperrt ist, haben viele Menschen sofort Angst. Das ist verständlich. Miete, Strom, Einkäufe und laufende Kosten stehen auf dem Spiel. Gerade in diesem Moment brauchen Betroffene keine Fachsprache, sondern klare Antworten und einen ruhigen nächsten Schritt.

Was bei einer Pfändung passiert

Eine Pfändung ist ernst, aber sie bedeutet nicht automatisch, dass Ihnen nichts mehr bleibt. Das Gesetz sieht Schutzmechanismen vor. Wichtig ist nur, dass man jetzt nicht aus Angst gar nichts mehr tut.

Was ein P-Konto ist

Eine natürliche Person kann jederzeit verlangen, dass ihr bestehendes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Auf dem P-Konto besteht automatisch Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe von 1.560 Euro je Kalendermonat. Zusätzliche Freibeträge können zum Beispiel bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen möglich sein.

Was viele nicht wissen

Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt nach der gesetzlichen Regelung noch in den drei nachfolgenden Kalendermonaten geschützt. Das kann in der Praxis sehr wichtig sein, wenn Zahlungen unregelmäßig eingehen.

Wann Sie sofort reagieren sollten

Wenn Ihr Konto gesperrt ist

Dann sollten Sie schnell prüfen lassen, ob Ihr Konto bereits als P-Konto geführt wird.

Wenn Lohn oder Sozialleistungen nicht verfügbar sind

Auch dann ist schnelles Handeln wichtig.

Wenn Sie nicht wissen, welche Pfändung schon läuft

Gerade dann brauchen Sie zuerst Übersicht statt Panik.

Sie müssen das nicht allein durchstehen! Lassen Sie uns gemeinsam das P-Konto eröffnen!

Mandanten
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P-Konten Eröffnet
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Jahre Erfahrung
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Wir prüfen mit Ihnen:

  • ob das Konto schon geschützt ist
  • ob der Freibetrag ausreicht
  • welche Unterlagen fehlen
  • ob mehrere Gläubiger beteiligt sind
  • welche nächsten Schritte sofort nötig sind

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Ihnen die Möglichkeit, den aktuellen Grundfreibetrag von 1.499,99 € (ab dem 01.juni 2024) sowie weitere Zahlungen, wie beispielsweise Kindergeld, vor Pfändungen zu schützen. Die Einrichtung eines P-Kontos mit dem Grundfreibetrag können Sie direkt bei Ihrer Bank beantragen.

Falls Sie jedoch höhere Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen (Ehepartner und/oder Kinder) oder für den Erhalt von Kindergeld, Pflegegeld oder bestimmten Sozialleistungen geltend machen möchten, benötigen Sie eine sogenannte P-Konto Bescheinigung. Diese Bescheinigung können Sie bei uns erhalten.

Kann ich mein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln?

Automatisch geschützt sind aktuell 1.560 Euro je Kalendermonat. Quelle: https://www.bmjv.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/pfaendungsschutzkonto/pfaendungsschutzkonto.html?utm_source=chatgpt.com

Nein. Es gibt gesetzliche Schutzmechanismen und oft mehr Handlungsspielraum, als Betroffene zunächst glauben.

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