P-Konto Bescheinigung

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P-Konto Bescheinigung für 35 € anfragen

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Besteht bereits ein P-Konto?
Wurde Ihr Konto bereits gepfändet?
Benötigen Sie die Bescheinigung dringend?
Bestehen gesetzliche Unterhaltspflichten?
Erhalten Sie Kindergeld?
Erhalten Sie Sozialleistungen für andere Personen?
Gibt es sonstige Gründe für einen erhöhten Freibetrag?
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Pfändung, Konto und P-Konto – was jetzt wichtig ist

Wenn das Konto plötzlich gesperrt ist, haben viele Menschen sofort Angst. Das ist verständlich. Miete, Strom, Einkäufe und laufende Kosten stehen auf dem Spiel. Gerade in diesem Moment brauchen Betroffene keine Fachsprache, sondern klare Antworten und einen ruhigen nächsten Schritt.

Was bei einer Pfändung passiert

Eine Pfändung ist ernst, aber sie bedeutet nicht automatisch, dass Ihnen nichts mehr bleibt. Das Gesetz sieht Schutzmechanismen vor. Wichtig ist nur, dass man jetzt nicht aus Angst gar nichts mehr tut.

Was ein P-Konto ist

Eine natürliche Person kann jederzeit verlangen, dass ihr bestehendes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Auf dem P-Konto besteht automatisch Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe von 1.560 Euro je Kalendermonat. Zusätzliche Freibeträge können zum Beispiel bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen möglich sein.

Was viele nicht wissen

Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt nach der gesetzlichen Regelung noch in den drei nachfolgenden Kalendermonaten geschützt. Das kann in der Praxis sehr wichtig sein, wenn Zahlungen unregelmäßig eingehen.

Wann Sie sofort reagieren sollten

Wenn Ihr Konto gesperrt ist

Dann sollten Sie schnell prüfen lassen, ob Ihr Konto bereits als P-Konto geführt wird.

Wenn Lohn oder Sozialleistungen nicht verfügbar sind

Auch dann ist schnelles Handeln wichtig.

Wenn Sie nicht wissen, welche Pfändung schon läuft

Gerade dann brauchen Sie zuerst Übersicht statt Panik.

Sie brauchen keine Parolen, sondern eine klare Einschätzung Ihrer Lage. Jetzt kostenlose Analyse anfragen

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Wir prüfen mit Ihnen:

  • ob das Konto schon geschützt ist
  • ob der Freibetrag ausreicht
  • welche Unterlagen fehlen
  • ob mehrere Gläubiger beteiligt sind
  • welche nächsten Schritte sofort nötig sind

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Ihnen die Möglichkeit, den aktuellen Grundfreibetrag von 1.499,99 € (ab dem 01.juni 2024) sowie weitere Zahlungen, wie beispielsweise Kindergeld, vor Pfändungen zu schützen. Die Einrichtung eines P-Kontos mit dem Grundfreibetrag können Sie direkt bei Ihrer Bank beantragen.

Falls Sie jedoch höhere Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen (Ehepartner und/oder Kinder) oder für den Erhalt von Kindergeld, Pflegegeld oder bestimmten Sozialleistungen geltend machen möchten, benötigen Sie eine sogenannte P-Konto Bescheinigung. Diese Bescheinigung können Sie bei uns erhalten.

Melden Sie sich bei uns, wir helfen Ihnen!

Automatisch geschützt sind aktuell 1.560 Euro je Kalendermonat. Quelle: https://www.bmjv.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/pfaendungsschutzkonto/pfaendungsschutzkonto.html?utm_source=chatgpt.com

Nein. Es gibt gesetzliche Schutzmechanismen und oft mehr Handlungsspielraum, als Betroffene zunächst glauben.

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