Wenn das Konto plötzlich gesperrt ist, haben viele Menschen sofort Angst. Das ist verständlich. Miete, Strom, Einkäufe und laufende Kosten stehen auf dem Spiel. Gerade in diesem Moment brauchen Betroffene keine Fachsprache, sondern klare Antworten und einen ruhigen nächsten Schritt.
Eine Pfändung ist ernst, aber sie bedeutet nicht automatisch, dass Ihnen nichts mehr bleibt. Das Gesetz sieht Schutzmechanismen vor. Wichtig ist nur, dass man jetzt nicht aus Angst gar nichts mehr tut.
Eine natürliche Person kann jederzeit verlangen, dass ihr bestehendes Zahlungskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird. Auf dem P-Konto besteht automatisch Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe von 1.560 Euro je Kalendermonat. Zusätzliche Freibeträge können zum Beispiel bei Unterhaltspflichten oder bestimmten Sozialleistungen möglich sein.
Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben bleibt nach der gesetzlichen Regelung noch in den drei nachfolgenden Kalendermonaten geschützt. Das kann in der Praxis sehr wichtig sein, wenn Zahlungen unregelmäßig eingehen.
Dann sollten Sie schnell prüfen lassen, ob Ihr Konto bereits als P-Konto geführt wird.
Auch dann ist schnelles Handeln wichtig.
Gerade dann brauchen Sie zuerst Übersicht statt Panik.
Wir prüfen mit Ihnen:
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Ihnen die Möglichkeit, den aktuellen Grundfreibetrag von 1.499,99 € (ab dem 01.juni 2024) sowie weitere Zahlungen, wie beispielsweise Kindergeld, vor Pfändungen zu schützen. Die Einrichtung eines P-Kontos mit dem Grundfreibetrag können Sie direkt bei Ihrer Bank beantragen.
Falls Sie jedoch höhere Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen (Ehepartner und/oder Kinder) oder für den Erhalt von Kindergeld, Pflegegeld oder bestimmten Sozialleistungen geltend machen möchten, benötigen Sie eine sogenannte P-Konto Bescheinigung. Diese Bescheinigung können Sie bei uns erhalten.
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Automatisch geschützt sind aktuell 1.560 Euro je Kalendermonat. Quelle: https://www.bmjv.de/DE/themen/wirtschaft_finanzen/zwangsvollstreckung/pfaendungsschutzkonto/pfaendungsschutzkonto.html?utm_source=chatgpt.com
Nein. Es gibt gesetzliche Schutzmechanismen und oft mehr Handlungsspielraum, als Betroffene zunächst glauben.
Melden Sie sich frühzeitig, bevor der Druck noch größer wird.
Jetzt Hilfe zum P-Konto und zur Pfändung anfragen.
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