Checklisten & Downloads - damit Sie bestens vorbereiten sind

Mit unserer kostenfreien Checklisten und Downloads helfen wir Ihnen einen ersten Eindruck über Ihre aktuelle Situation zu Gewinne. Zugleich helfen uns diese Infos Sie bestmöglich und schnellstmöglich zu beraten, damit Sie endlich wieder Frei sind und aufatmen können.

Ablauf Insolvenz

Hier erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Schritte einer Verbraucherinsolvenz. Die Datei hilft bei der ersten Orientierung und steht kostenlos zum Download bereit.

Ablauf Regelinsolvenz Unternehmer

Diese Übersicht erklärt den grundsätzlichen Ablauf einer Regelinsolvenz für Selbstständige und Unternehmer. Zur ersten Orientierung kostenlos herunterladen.

Checkliste Erstgespräch

Diese Checkliste zeigt Ihnen, welche Angaben und Unterlagen für das erste Gespräch wichtig sind. So sind Sie gut vorbereitet und können die Datei kostenlos herunterladen.

 

Gläubigerliste

Mit dieser Vorlage können Sie alle Gläubiger, Forderungen und offenen Beträge übersichtlich erfassen. Ideal zur Vorbereitung auf die Beratung und jetzt kostenlos herunterladen.

Kostenlose SCHUFA - Auskunft

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre kostenlose SCHUFA-Auskunft anfordern können und warum sie wichtig ist. Einfach erklärt und kostenlos zum Download verfügbar.

Ratgeber Kontopfaendung P-Konto

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was bei einer Kontopfändung wichtig ist und wie ein P-Konto schützen kann. Kompakt erklärt und kostenlos downloadbar.

Unterlagenliste zur Erstprüfung

Diese Liste zeigt Ihnen, welche Unterlagen für eine erste Prüfung Ihres Falls benötigt werden. Praktisch zur Vorbereitung und kostenlos zum Herunterladen.

 

Pfändungstabelle 2026

Mit der Pfändungstabelle 2026 erhalten Sie einen schnellen Überblick darüber, welcher Teil Ihres Einkommens pfändbar ist und welcher geschützt bleibt. Zur ersten Orientierung kostenlos herunterladen.

Kostenloses Erstgespräch buchen

Für Privatpersonen aus Stuttgart, Esslingen, Reutlingen, Tübingen, Filderstadt, Böblingen, Sindelfingen und Umgebung, die wieder einen klaren Überblick brauchen.

Buchen Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch und bekommen Sie einen klaren ersten Überblick.

Sie müssen das nicht allein durchstehen! Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob eine Verbraucherinsolvenz für Sie sinnvoll ist oder ob ein anderer Weg besser passt.

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Seit der Überarbeitung der Insolvenzordnung beträgt die Dauer einer Verbraucherinsolvenz, in der Regel drei Jahre. Dies gilt für Verfahren, die nach dem 30.09.2020 beantragt wurden.

Jeder Fall ist individuell, und die Insolvenzordnung sieht verschiedene Ausnahmen vor. Dennoch lässt sich ein typischer Verfahrensablauf wie folgt skizzieren:

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
    Vor der Antragstellung auf Verbraucherinsolvenz ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gesetzlich vorgeschrieben. Hierfür wird mit Hilfe einer anerkannten Schuldnerberatung ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Dieser kann Stundungen, Ratenzahlungen oder teilweisen Schuldenerlass beinhalten. Nur bei Zustimmung aller Gläubiger ist der Plan wirksam. Bei Scheitern kann der Insolvenzantrag gestellt werden.
  1. Insolvenzantrag
    Der schriftliche Antrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Erforderliche Unterlagen umfassen:
  • Insolvenzantrag mit Vermögens-, Gläubiger- und Forderungsverzeichnis sowie Schuldenbereinigungsplan
  • Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
  • Antrag auf Verfahrenskostenstundung
  • Kopie des Lichtbildausweises
  1. Antragsprüfung
    Das Gericht prüft die eingereichten Unterlagen und die Voraussetzungen für eine Verbraucherinsolvenz. Dieser Prozess kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
  1. Optionaler gerichtlicher Einigungsversuch
    Das Gericht kann einen weiteren Einigungsversuch unternehmen. Dabei wird den Gläubigern erneut ein Schuldenbereinigungsplan zugesandt, zu dem sie innerhalb von vier Wochen Stellung nehmen können. Bei diesem gerichtlichen Versuch gilt: Schweigen bedeutet Zustimmung. Zudem können einzelne ablehnende Gläubiger überstimmt werden.
  1. Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
    Nach Scheitern oder Überspringen des gerichtlichen Einigungsversuchs wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet. Dies wird öffentlich bekannt gegeben. Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt, der das verwertbare Vermögen ermittelt und Gläubiger zur Forderungsanmeldung auffordert. Laufende Pfändungen und Vollstreckungsmaßnahmen werden gestoppt.
  1. Wohlverhaltensphase
    Diese Phase beginnt mit der Verfahrenseröffnung und dauert drei Jahre. In dieser Zeit müssen Sie sich um regelmäßige Einkünfte bemühen. Der pfändbare Teil Ihres Einkommens wird zur Schuldentilgung verwendet.
  1. Restschuldbefreiung und Verfahrensabschluss
    Nach drei Jahren endet die Verbraucherinsolvenz. Bei Erfüllung aller Pflichten erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Die meisten Schulden werden gelöscht, unabhängig von ihrer Höhe oder der Anzahl der Gläubiger. Ausnahmen bilden Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen oder vorsätzlich nicht gezahlte Unterhaltsforderungen.

 

Wichtig zu wissen:

  • Negative Schufa-Einträge werden nun bereits sechs Monate nach Verfahrensabschluss gelöscht.
  • Eine selbstständige Tätigkeit während der Wohlverhaltensphase ist mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.
  • Regelmäßige Treffen mit dem Insolvenzverwalter können erforderlich sein, deren Häufigkeit vom Einzelfall abhängt.
Diese Verbraucherinsolvenz bietet einen strukturierten Weg aus der Überschuldung und die Chance auf einen finanziellen Neuanfang.

Voraussetzungen für eine Vebraucherinsolvenz:

Die Insolvenzordnung definiert drei Hauptgründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens:

  1. Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit
  2. Keine aktuelle selbstständige Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung
  3. Maximal 19 Gläubiger
  4. Gescheiterter, von einer anerkannten Stelle begleiteter außergerichtlicher Einigungsversuch
  5. Keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen ehemaliger Mitarbeiter
  6. Lebensmittelpunkt in Deutschland

Nein. Für viele Menschen ist sie gerade der geordnete Anfang eines wirtschaftlichen Neustarts.

Nein. Genau dabei unterstützen wir Sie Schritt für Schritt. Melden Sie sich bei uns, trauen Sie sich den ersten Schritt in Ihre Bessere Zukunft zu machen, es kann nur besser werden.

Ja, Ihre Anfrage und alle Gespräche werden vertraulich behandelt. Gerade bei finanziellen Problemen ist Vertrauen besonders wichtig. Sie können Ihre Situation offen schildern, damit gemeinsam eine seriöse und passende Lösung gefunden werden kann.

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