Das Schutzschirmverfahren ist kein letzter Trick kurz vor dem Zusammenbruch, sondern ein Instrument für Unternehmen, die noch rechtzeitig handeln. Genau deshalb ist es für Geschäftsführer und Unternehmer so wichtig, dieses Thema früh zu verstehen.
Für ein Schutzschirmverfahren muss drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen, aber noch keine eingetretene Zahlungsunfähigkeit. Außerdem braucht es eine begründete Bescheinigung einer entsprechend qualifizierten Person, dass die angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.
Oft hoffen Unternehmer zu lange, dass sich die Lage noch allein stabilisiert. Dann ist der Zeitpunkt für bestimmte Sanierungsinstrumente schon verpasst.
Es ist für Unternehmen gedacht, bei denen noch Substanz, Struktur und Perspektive vorhanden sind und eine Sanierung geplant möglich erscheint.
Nein. Es gibt klare Voraussetzungen.
Nein, genau das ist gerade nicht die Voraussetzung
Weil bestimmte Optionen nur offenstehen, solange die Krise noch nicht zu weit fortgeschritten ist.
Ja. Genau dafür ist unsere Beratung da.
Ja, Ihre Anfrage und alle Gespräche werden vertraulich behandelt. Gerade bei finanziellen Problemen ist Vertrauen besonders wichtig. Sie können Ihre Situation offen schildern, damit gemeinsam eine seriöse und passende Lösung gefunden werden kann.
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Büro für Insolvenz & Schuldner Beratung Echterdingen
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