Verbraucherinsolvenz mit BISS:
Ihr Weg in die finanzielle Freiheit

Erfahren Sie, wie wir Privatpersonen durch den Prozess der Verbraucherinsolvenz begleiten – von den Voraussetzungen bis zur Restschuldbefreiung

Das Wichtigste zur Verbraucherinsolvenz auf einen Blick

1

Die Verbraucherinsolvenz ist für Privatpersonen konzipiert, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können.

2

Für Selbstständige gibt es grundsätzlich die Regelinsolvenz, aber: Ehemalige Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern und ohne Schulden aus Arbeitsverhältnissen können ebenfalls die Verbraucherinsolvenz nutzen.

3

Das Verfahren dauert drei Jahre und kann zur Löschung der Restschulden führen.

4

Mit Zulassung des Insolvenzantrags müssen alle Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger eingestellt werden.

5

Während des Verfahrens gelten bestimmte Regeln, insbesondere die Pflicht, sich um ein Einkommen zu bemühen.

6

Der pfändbare Teil des Einkommens wird zur Schuldentilgung verwendet. Der aktuelle Mindestfreibetrag beträgt 1499,99 Euro monatlich (Stand: Juli 2024).

7

Eine selbstständige Tätigkeit während der Insolvenz ist mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.

Die Verbraucherinsolvenz: Ein Neustart für Privatpersonen

Die Regelinsolvenz: Ein Neustart für Unternehmer und Selbstständige

Die Regelinsolvenz ist in Deutschland das spezielle Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmer. Es wurde entwickelt, um den besonderen Anforderungen und komplexen finanziellen Situationen von Geschäftsleuten gerecht zu werden.

Hauptmerkmale der Regelinsolvenz:

  1. Zielgruppe:
    Speziell für aktive Selbstständige und Unternehmer konzipiert.
  2. Komplexität:
    Berücksichtigt die oft vielschichtigen finanziellen Verflechtungen von Unternehmen.
  3. Flexibilität:
    Ermöglicht unter bestimmten Umständen die Fortführung des Unternehmens während des Verfahrens.
  4. Umfassende Prüfung:
    Beinhaltet eine gründliche Analyse der Geschäftsvorgänge und -assets.

Ziele der Regelinsolvenz:

  • Bestmögliche Befriedigung der Gläubiger durch geordnete Verwertung des Unternehmensvermögens
  • Eröffnung einer Chance für den Unternehmer auf einen wirtschaftlichen Neustart

Ein wesentlicher Vorteil der Regelinsolvenz ist die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens. Dies bedeutet, dass Sie als Unternehmer nach einer festgelegten Frist von Ihren verbleibenden Schulden befreit werden können und so die Chance auf einen echten Neuanfang erhalten.

Bei BISS in Baden-Württemberg sind wir Experten für Regelinsolvenzverfahren. Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen, denen sich Unternehmer in finanziellen Krisensituationen gegenübersehen. Unser Team begleitet Sie durch jede Phase des Verfahrens – von der ersten Beratung über die Antragstellung bis hin zur erfolgreichen Umsetzung des Insolvenzplans und der angestrebten Restschuldbefreiung.

Lassen Sie sich von uns beraten, wie die Regelinsolvenz für Sie der Weg zu einem erfolgreichen Neustart sein kann.

Um eine Verbraucherinsolvenz beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein

Voraussetzungen für eine Vebruacherinsolvenz:

Die Insolvenzordnung definiert drei Hauptgründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens:

  1. Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit
  2. Keine aktuelle selbstständige Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung
  3. Maximal 19 Gläubiger
  4. Gescheiterter, von einer anerkannten Stelle begleiteter außergerichtlicher Einigungsversuch
  5. Keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen ehemaliger Mitarbeiter
  6. Lebensmittelpunkt in Deutschland

Ablauf und Dauer der Vebraucherinsolvenz

Seit der Überarbeitung der Insolvenzordnung beträgt die Dauer einer Verbraucherinsolvenz, in der Regel drei Jahre. Dies gilt für Verfahren, die nach dem 30.09.2020 beantragt wurden.

Jeder Fall ist individuell, und die Insolvenzordnung sieht verschiedene Ausnahmen vor. Dennoch lässt sich ein typischer Verfahrensablauf wie folgt skizzieren:

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
    Vor der Antragstellung auf Verbraucherinsolvenz ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gesetzlich vorgeschrieben. Hierfür wird mit Hilfe einer anerkannten Schuldnerberatung ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Dieser kann Stundungen, Ratenzahlungen oder teilweisen Schuldenerlass beinhalten. Nur bei Zustimmung aller Gläubiger ist der Plan wirksam. Bei Scheitern kann der Insolvenzantrag gestellt werden.
  1. Insolvenzantrag
    Der schriftliche Antrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Erforderliche Unterlagen umfassen:
  • Insolvenzantrag mit Vermögens-, Gläubiger- und Forderungsverzeichnis sowie Schuldenbereinigungsplan
  • Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
  • Antrag auf Verfahrenskostenstundung
  • Kopie des Lichtbildausweises
  1. Antragsprüfung
    Das Gericht prüft die eingereichten Unterlagen und die Voraussetzungen für eine Verbraucherinsolvenz. Dieser Prozess kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
  1. Optionaler gerichtlicher Einigungsversuch
    Das Gericht kann einen weiteren Einigungsversuch unternehmen. Dabei wird den Gläubigern erneut ein Schuldenbereinigungsplan zugesandt, zu dem sie innerhalb von vier Wochen Stellung nehmen können. Bei diesem gerichtlichen Versuch gilt: Schweigen bedeutet Zustimmung. Zudem können einzelne ablehnende Gläubiger überstimmt werden.
  1. Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
    Nach Scheitern oder Überspringen des gerichtlichen Einigungsversuchs wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet. Dies wird öffentlich bekannt gegeben. Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt, der das verwertbare Vermögen ermittelt und Gläubiger zur Forderungsanmeldung auffordert. Laufende Pfändungen und Vollstreckungsmaßnahmen werden gestoppt.
  1. Wohlverhaltensphase
    Diese Phase beginnt mit der Verfahrenseröffnung und dauert drei Jahre. In dieser Zeit müssen Sie sich um regelmäßige Einkünfte bemühen. Der pfändbare Teil Ihres Einkommens wird zur Schuldentilgung verwendet.
  1. Restschuldbefreiung und Verfahrensabschluss
    Nach drei Jahren endet die Verbraucherinsolvenz. Bei Erfüllung aller Pflichten erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Die meisten Schulden werden gelöscht, unabhängig von ihrer Höhe oder der Anzahl der Gläubiger. Ausnahmen bilden Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen oder vorsätzlich nicht gezahlte Unterhaltsforderungen.

 

Wichtig zu wissen:

  • Negative Schufa-Einträge werden nun bereits sechs Monate nach Verfahrensabschluss gelöscht.
  • Eine selbstständige Tätigkeit während der Wohlverhaltensphase ist mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.
  • Regelmäßige Treffen mit dem Insolvenzverwalter können erforderlich sein, deren Häufigkeit vom Einzelfall abhängt.
Diese Verbraucherinsolvenz bietet einen strukturierten Weg aus der Überschuldung und die Chance auf einen finanziellen Neuanfang.
ATMEN SIE AUF

BISS kann Ihnen helfen!

Verbraucherinsolvenz mit BISS:
Ihr Weg in die finanzielle Freiheit

Erfahren Sie, wie wir Privatpersonen durch den Prozess der Verbraucherinsolvenz begleiten – von den Voraussetzungen bis zur Restschuldbefreiung

Das Wichtigste zur
Verbraucherinsolvenz auf einen Blick

1

Die Verbraucherinsolvenz ist für Privatpersonen konzipiert, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können.

2

Für Selbstständige gibt es grundsätzlich die Regelinsolvenz, aber: Ehemalige Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern und ohne Schulden aus Arbeitsverhältnissen können ebenfalls die Verbraucherinsolvenz nutzen.

3

Das Verfahren dauert drei Jahre und kann zur Löschung der Restschulden führen.

4

Mit Zulassung des Insolvenzantrags müssen alle Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger eingestellt werden.

5

Während des Verfahrens gelten bestimmte Regeln, insbesondere die Pflicht, sich um ein Einkommen zu bemühen.

6

Der pfändbare Teil des Einkommens wird zur Schuldentilgung verwendet. Der aktuelle Mindestfreibetrag beträgt 1499,99 Euro monatlich (Stand: Juli 2024).

7

Eine selbstständige Tätigkeit während der Insolvenz ist mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.

Die Verbraucherinsolvenz:
Ein Neustart für Privatpersonen

Die Regelinsolvenz: Ein Neustart für Unternehmer und Selbstständige

Die Regelinsolvenz ist in Deutschland das spezielle Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmer. Es wurde entwickelt, um den besonderen Anforderungen und komplexen finanziellen Situationen von Geschäftsleuten gerecht zu werden.

Hauptmerkmale der Regelinsolvenz:

  1. Zielgruppe:
    Speziell für aktive Selbstständige und Unternehmer konzipiert.
  2. Komplexität:
    Berücksichtigt die oft vielschichtigen finanziellen Verflechtungen von Unternehmen.
  3. Flexibilität:
    Ermöglicht unter bestimmten Umständen die Fortführung des Unternehmens während des Verfahrens.
  4. Umfassende Prüfung:
    Beinhaltet eine gründliche Analyse der Geschäftsvorgänge und -assets.

Ziele der Regelinsolvenz:

  • Bestmögliche Befriedigung der Gläubiger durch geordnete Verwertung des Unternehmensvermögens
  • Eröffnung einer Chance für den Unternehmer auf einen wirtschaftlichen Neustart

Ein wesentlicher Vorteil der Regelinsolvenz ist die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens. Dies bedeutet, dass Sie als Unternehmer nach einer festgelegten Frist von Ihren verbleibenden Schulden befreit werden können und so die Chance auf einen echten Neuanfang erhalten.

Bei BISS in Baden-Württemberg sind wir Experten für Regelinsolvenzverfahren. Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen, denen sich Unternehmer in finanziellen Krisensituationen gegenübersehen. Unser Team begleitet Sie durch jede Phase des Verfahrens – von der ersten Beratung über die Antragstellung bis hin zur erfolgreichen Umsetzung des Insolvenzplans und der angestrebten Restschuldbefreiung.

Lassen Sie sich von uns beraten, wie die Regelinsolvenz für Sie der Weg zu einem erfolgreichen Neustart sein kann.

Um eine Verbraucherinsolvenz beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein

Voraussetzungen für eine Vebruacherinsolvenz:

Die Insolvenzordnung definiert drei Hauptgründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens:

  1. Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit
  2. Keine aktuelle selbstständige Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung
  3. Maximal 19 Gläubiger
  4. Gescheiterter, von einer anerkannten Stelle begleiteter außergerichtlicher Einigungsversuch
  5. Keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen ehemaliger Mitarbeiter
  6. Lebensmittelpunkt in Deutschland

Ablauf und Dauer der Vebraucherinsolvenz

Seit der Überarbeitung der Insolvenzordnung beträgt die Dauer einer Verbraucherinsolvenz, in der Regel drei Jahre. Dies gilt für Verfahren, die nach dem 30.09.2020 beantragt wurden.

Jeder Fall ist individuell, und die Insolvenzordnung sieht verschiedene Ausnahmen vor. Dennoch lässt sich ein typischer Verfahrensablauf wie folgt skizzieren:

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
    Vor der Antragstellung auf Verbraucherinsolvenz ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gesetzlich vorgeschrieben. Hierfür wird mit Hilfe einer anerkannten Schuldnerberatung ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Dieser kann Stundungen, Ratenzahlungen oder teilweisen Schuldenerlass beinhalten. Nur bei Zustimmung aller Gläubiger ist der Plan wirksam. Bei Scheitern kann der Insolvenzantrag gestellt werden.
  1. Insolvenzantrag
    Der schriftliche Antrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Erforderliche Unterlagen umfassen:
  • Insolvenzantrag mit Vermögens-, Gläubiger- und Forderungsverzeichnis sowie Schuldenbereinigungsplan
  • Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
  • Antrag auf Verfahrenskostenstundung
  • Kopie des Lichtbildausweises
  1. Antragsprüfung
    Das Gericht prüft die eingereichten Unterlagen und die Voraussetzungen für eine Verbraucherinsolvenz. Dieser Prozess kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
  1. Optionaler gerichtlicher Einigungsversuch
    Das Gericht kann einen weiteren Einigungsversuch unternehmen. Dabei wird den Gläubigern erneut ein Schuldenbereinigungsplan zugesandt, zu dem sie innerhalb von vier Wochen Stellung nehmen können. Bei diesem gerichtlichen Versuch gilt: Schweigen bedeutet Zustimmung. Zudem können einzelne ablehnende Gläubiger überstimmt werden.
  1. Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
    Nach Scheitern oder Überspringen des gerichtlichen Einigungsversuchs wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet. Dies wird öffentlich bekannt gegeben. Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt, der das verwertbare Vermögen ermittelt und Gläubiger zur Forderungsanmeldung auffordert. Laufende Pfändungen und Vollstreckungsmaßnahmen werden gestoppt.
  1. Wohlverhaltensphase
    Diese Phase beginnt mit der Verfahrenseröffnung und dauert drei Jahre. In dieser Zeit müssen Sie sich um regelmäßige Einkünfte bemühen. Der pfändbare Teil Ihres Einkommens wird zur Schuldentilgung verwendet.
  1. Restschuldbefreiung und Verfahrensabschluss
    Nach drei Jahren endet die Verbraucherinsolvenz. Bei Erfüllung aller Pflichten erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Die meisten Schulden werden gelöscht, unabhängig von ihrer Höhe oder der Anzahl der Gläubiger. Ausnahmen bilden Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen oder vorsätzlich nicht gezahlte Unterhaltsforderungen.

 

Wichtig zu wissen:

  • Negative Schufa-Einträge werden nun bereits sechs Monate nach Verfahrensabschluss gelöscht.
  • Eine selbstständige Tätigkeit während der Wohlverhaltensphase ist mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.
  • Regelmäßige Treffen mit dem Insolvenzverwalter können erforderlich sein, deren Häufigkeit vom Einzelfall abhängt.
Diese Verbraucherinsolvenz bietet einen strukturierten Weg aus der Überschuldung und die Chance auf einen finanziellen Neuanfang.
ATMEN SIE AUF

BISS kann Ihnen helfen!

Verbraucherinsolvenz mit BISS:
Ihr Weg in die finanzielle Freiheit

Erfahren Sie, wie wir Privatpersonen durch den Prozess der Verbraucherinsolvenz begleiten – von den Voraussetzungen bis zur Restschuldbefreiung

Das Wichtigste zur
Verbraucherinsolvenz
auf einen Blick

1

Die Verbraucherinsolvenz ist für Privatpersonen konzipiert, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können.

2

Für Selbstständige gibt es grundsätzlich die Regelinsolvenz, aber: Ehemalige Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern und ohne Schulden aus Arbeitsverhältnissen können ebenfalls die Verbraucherinsolvenz nutzen.

3

Das Verfahren dauert drei Jahre und kann zur Löschung der Restschulden führen.

4

Mit Zulassung des Insolvenzantrags müssen alle Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger eingestellt werden.

5

Während des Verfahrens gelten bestimmte Regeln, insbesondere die Pflicht, sich um ein Einkommen zu bemühen.

6

Der pfändbare Teil des Einkommens wird zur Schuldentilgung verwendet. Der aktuelle Mindestfreibetrag beträgt 1499,99 Euro monatlich (Stand: Juli 2024).

7

Eine selbstständige Tätigkeit während der Insolvenz ist mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.

Die Verbraucherinsolvenz:
Ein Neustart für Privatpersonen

Die Regelinsolvenz: Ein Neustart für Unternehmer und Selbstständige

Die Regelinsolvenz ist in Deutschland das spezielle Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmer. Es wurde entwickelt, um den besonderen Anforderungen und komplexen finanziellen Situationen von Geschäftsleuten gerecht zu werden.

Hauptmerkmale der Regelinsolvenz:

  1. Zielgruppe:
    Speziell für aktive Selbstständige und Unternehmer konzipiert.
  2. Komplexität:
    Berücksichtigt die oft vielschichtigen finanziellen Verflechtungen von Unternehmen.
  3. Flexibilität:
    Ermöglicht unter bestimmten Umständen die Fortführung des Unternehmens während des Verfahrens.
  4. Umfassende Prüfung:
    Beinhaltet eine gründliche Analyse der Geschäftsvorgänge und -assets.

Ziele der Regelinsolvenz:

  • Bestmögliche Befriedigung der Gläubiger durch geordnete Verwertung des Unternehmensvermögens
  • Eröffnung einer Chance für den Unternehmer auf einen wirtschaftlichen Neustart

Ein wesentlicher Vorteil der Regelinsolvenz ist die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens. Dies bedeutet, dass Sie als Unternehmer nach einer festgelegten Frist von Ihren verbleibenden Schulden befreit werden können und so die Chance auf einen echten Neuanfang erhalten.

Bei BISS in Baden-Württemberg sind wir Experten für Regelinsolvenzverfahren. Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen, denen sich Unternehmer in finanziellen Krisensituationen gegenübersehen. Unser Team begleitet Sie durch jede Phase des Verfahrens – von der ersten Beratung über die Antragstellung bis hin zur erfolgreichen Umsetzung des Insolvenzplans und der angestrebten Restschuldbefreiung.

Lassen Sie sich von uns beraten, wie die Regelinsolvenz für Sie der Weg zu einem erfolgreichen Neustart sein kann.

Um eine Verbraucherinsolvenz beantragen zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein

Voraussetzungen für eine Vebruacherinsolvenz:

Die Insolvenzordnung definiert drei Hauptgründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens:

  1. Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit
  2. Keine aktuelle selbstständige Tätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung
  3. Maximal 19 Gläubiger
  4. Gescheiterter, von einer anerkannten Stelle begleiteter außergerichtlicher Einigungsversuch
  5. Keine Schulden aus Arbeitsverhältnissen ehemaliger Mitarbeiter
  6. Lebensmittelpunkt in Deutschland

Ablauf und Dauer der Vebraucherinsolvenz

Seit der Überarbeitung der Insolvenzordnung beträgt die Dauer einer Verbraucherinsolvenz, in der Regel drei Jahre. Dies gilt für Verfahren, die nach dem 30.09.2020 beantragt wurden.

Jeder Fall ist individuell, und die Insolvenzordnung sieht verschiedene Ausnahmen vor. Dennoch lässt sich ein typischer Verfahrensablauf wie folgt skizzieren:

  1. Außergerichtlicher Einigungsversuch
    Vor der Antragstellung auf Verbraucherinsolvenz ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern gesetzlich vorgeschrieben. Hierfür wird mit Hilfe einer anerkannten Schuldnerberatung ein Schuldenbereinigungsplan erstellt. Dieser kann Stundungen, Ratenzahlungen oder teilweisen Schuldenerlass beinhalten. Nur bei Zustimmung aller Gläubiger ist der Plan wirksam. Bei Scheitern kann der Insolvenzantrag gestellt werden.
  1. Insolvenzantrag
    Der schriftliche Antrag wird beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht. Erforderliche Unterlagen umfassen:
  • Insolvenzantrag mit Vermögens-, Gläubiger- und Forderungsverzeichnis sowie Schuldenbereinigungsplan
  • Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch
  • Antrag auf Restschuldbefreiung
  • Antrag auf Verfahrenskostenstundung
  • Kopie des Lichtbildausweises
  1. Antragsprüfung
    Das Gericht prüft die eingereichten Unterlagen und die Voraussetzungen für eine Verbraucherinsolvenz. Dieser Prozess kann einige Wochen in Anspruch nehmen.
  1. Optionaler gerichtlicher Einigungsversuch
    Das Gericht kann einen weiteren Einigungsversuch unternehmen. Dabei wird den Gläubigern erneut ein Schuldenbereinigungsplan zugesandt, zu dem sie innerhalb von vier Wochen Stellung nehmen können. Bei diesem gerichtlichen Versuch gilt: Schweigen bedeutet Zustimmung. Zudem können einzelne ablehnende Gläubiger überstimmt werden.
  1. Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
    Nach Scheitern oder Überspringen des gerichtlichen Einigungsversuchs wird das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet. Dies wird öffentlich bekannt gegeben. Ein Insolvenzverwalter wird eingesetzt, der das verwertbare Vermögen ermittelt und Gläubiger zur Forderungsanmeldung auffordert. Laufende Pfändungen und Vollstreckungsmaßnahmen werden gestoppt.
  1. Wohlverhaltensphase
    Diese Phase beginnt mit der Verfahrenseröffnung und dauert drei Jahre. In dieser Zeit müssen Sie sich um regelmäßige Einkünfte bemühen. Der pfändbare Teil Ihres Einkommens wird zur Schuldentilgung verwendet.
  1. Restschuldbefreiung und Verfahrensabschluss
    Nach drei Jahren endet die Verbraucherinsolvenz. Bei Erfüllung aller Pflichten erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Die meisten Schulden werden gelöscht, unabhängig von ihrer Höhe oder der Anzahl der Gläubiger. Ausnahmen bilden Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen oder vorsätzlich nicht gezahlte Unterhaltsforderungen.

 

Wichtig zu wissen:

  • Negative Schufa-Einträge werden nun bereits sechs Monate nach Verfahrensabschluss gelöscht.
  • Eine selbstständige Tätigkeit während der Wohlverhaltensphase ist mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.
  • Regelmäßige Treffen mit dem Insolvenzverwalter können erforderlich sein, deren Häufigkeit vom Einzelfall abhängt.
Diese Verbraucherinsolvenz bietet einen strukturierten Weg aus der Überschuldung und die Chance auf einen finanziellen Neuanfang.
ATMEN SIE AUF

BISS kann Ihnen helfen!