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Erfahren Sie, wie wir Privatpersonen durch den Prozess der Verbraucherinsolvenz begleiten – von den Voraussetzungen bis zur Restschuldbefreiung
Die Verbraucherinsolvenz ist für Privatpersonen konzipiert, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können.
Für Selbstständige gibt es grundsätzlich die Regelinsolvenz, aber: Ehemalige Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern und ohne Schulden aus Arbeitsverhältnissen können ebenfalls die Verbraucherinsolvenz nutzen.
Das Verfahren dauert drei Jahre und kann zur Löschung der Restschulden führen.
Mit Zulassung des Insolvenzantrags müssen alle Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger eingestellt werden.
Während des Verfahrens gelten bestimmte Regeln, insbesondere die Pflicht, sich um ein Einkommen zu bemühen.
Der pfändbare Teil des Einkommens wird zur Schuldentilgung verwendet. Der aktuelle Mindestfreibetrag beträgt 1499,99 Euro monatlich (Stand: Juli 2024).
Eine selbstständige Tätigkeit während der Insolvenz ist mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.
Die Regelinsolvenz: Ein Neustart für Unternehmer und Selbstständige
Die Regelinsolvenz ist in Deutschland das spezielle Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmer. Es wurde entwickelt, um den besonderen Anforderungen und komplexen finanziellen Situationen von Geschäftsleuten gerecht zu werden.
Hauptmerkmale der Regelinsolvenz:
Ziele der Regelinsolvenz:
Ein wesentlicher Vorteil der Regelinsolvenz ist die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens. Dies bedeutet, dass Sie als Unternehmer nach einer festgelegten Frist von Ihren verbleibenden Schulden befreit werden können und so die Chance auf einen echten Neuanfang erhalten.
Bei BISS in Baden-Württemberg sind wir Experten für Regelinsolvenzverfahren. Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen, denen sich Unternehmer in finanziellen Krisensituationen gegenübersehen. Unser Team begleitet Sie durch jede Phase des Verfahrens – von der ersten Beratung über die Antragstellung bis hin zur erfolgreichen Umsetzung des Insolvenzplans und der angestrebten Restschuldbefreiung.
Lassen Sie sich von uns beraten, wie die Regelinsolvenz für Sie der Weg zu einem erfolgreichen Neustart sein kann.
Voraussetzungen für eine Vebruacherinsolvenz:
Die Insolvenzordnung definiert drei Hauptgründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens:
Seit der Überarbeitung der Insolvenzordnung beträgt die Dauer einer Verbraucherinsolvenz, in der Regel drei Jahre. Dies gilt für Verfahren, die nach dem 30.09.2020 beantragt wurden.
Jeder Fall ist individuell, und die Insolvenzordnung sieht verschiedene Ausnahmen vor. Dennoch lässt sich ein typischer Verfahrensablauf wie folgt skizzieren:
Wichtig zu wissen:
Erfahren Sie, wie wir Privatpersonen durch den Prozess der Verbraucherinsolvenz begleiten – von den Voraussetzungen bis zur Restschuldbefreiung
Die Verbraucherinsolvenz ist für Privatpersonen konzipiert, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können.
Für Selbstständige gibt es grundsätzlich die Regelinsolvenz, aber: Ehemalige Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern und ohne Schulden aus Arbeitsverhältnissen können ebenfalls die Verbraucherinsolvenz nutzen.
Das Verfahren dauert drei Jahre und kann zur Löschung der Restschulden führen.
Mit Zulassung des Insolvenzantrags müssen alle Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger eingestellt werden.
Während des Verfahrens gelten bestimmte Regeln, insbesondere die Pflicht, sich um ein Einkommen zu bemühen.
Der pfändbare Teil des Einkommens wird zur Schuldentilgung verwendet. Der aktuelle Mindestfreibetrag beträgt 1499,99 Euro monatlich (Stand: Juli 2024).
Eine selbstständige Tätigkeit während der Insolvenz ist mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.
Die Regelinsolvenz: Ein Neustart für Unternehmer und Selbstständige
Die Regelinsolvenz ist in Deutschland das spezielle Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmer. Es wurde entwickelt, um den besonderen Anforderungen und komplexen finanziellen Situationen von Geschäftsleuten gerecht zu werden.
Hauptmerkmale der Regelinsolvenz:
Ziele der Regelinsolvenz:
Ein wesentlicher Vorteil der Regelinsolvenz ist die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens. Dies bedeutet, dass Sie als Unternehmer nach einer festgelegten Frist von Ihren verbleibenden Schulden befreit werden können und so die Chance auf einen echten Neuanfang erhalten.
Bei BISS in Baden-Württemberg sind wir Experten für Regelinsolvenzverfahren. Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen, denen sich Unternehmer in finanziellen Krisensituationen gegenübersehen. Unser Team begleitet Sie durch jede Phase des Verfahrens – von der ersten Beratung über die Antragstellung bis hin zur erfolgreichen Umsetzung des Insolvenzplans und der angestrebten Restschuldbefreiung.
Lassen Sie sich von uns beraten, wie die Regelinsolvenz für Sie der Weg zu einem erfolgreichen Neustart sein kann.
Voraussetzungen für eine Vebruacherinsolvenz:
Die Insolvenzordnung definiert drei Hauptgründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens:
Seit der Überarbeitung der Insolvenzordnung beträgt die Dauer einer Verbraucherinsolvenz, in der Regel drei Jahre. Dies gilt für Verfahren, die nach dem 30.09.2020 beantragt wurden.
Jeder Fall ist individuell, und die Insolvenzordnung sieht verschiedene Ausnahmen vor. Dennoch lässt sich ein typischer Verfahrensablauf wie folgt skizzieren:
Wichtig zu wissen:
Erfahren Sie, wie wir Privatpersonen durch den Prozess der Verbraucherinsolvenz begleiten – von den Voraussetzungen bis zur Restschuldbefreiung
Die Verbraucherinsolvenz ist für Privatpersonen konzipiert, die ihre Schulden nicht mehr begleichen können.
Für Selbstständige gibt es grundsätzlich die Regelinsolvenz, aber: Ehemalige Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern und ohne Schulden aus Arbeitsverhältnissen können ebenfalls die Verbraucherinsolvenz nutzen.
Das Verfahren dauert drei Jahre und kann zur Löschung der Restschulden führen.
Mit Zulassung des Insolvenzantrags müssen alle Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger eingestellt werden.
Während des Verfahrens gelten bestimmte Regeln, insbesondere die Pflicht, sich um ein Einkommen zu bemühen.
Der pfändbare Teil des Einkommens wird zur Schuldentilgung verwendet. Der aktuelle Mindestfreibetrag beträgt 1499,99 Euro monatlich (Stand: Juli 2024).
Eine selbstständige Tätigkeit während der Insolvenz ist mit Zustimmung des Insolvenzverwalters möglich.
Die Regelinsolvenz: Ein Neustart für Unternehmer und Selbstständige
Die Regelinsolvenz ist in Deutschland das spezielle Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmer. Es wurde entwickelt, um den besonderen Anforderungen und komplexen finanziellen Situationen von Geschäftsleuten gerecht zu werden.
Hauptmerkmale der Regelinsolvenz:
Ziele der Regelinsolvenz:
Ein wesentlicher Vorteil der Regelinsolvenz ist die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens. Dies bedeutet, dass Sie als Unternehmer nach einer festgelegten Frist von Ihren verbleibenden Schulden befreit werden können und so die Chance auf einen echten Neuanfang erhalten.
Bei BISS in Baden-Württemberg sind wir Experten für Regelinsolvenzverfahren. Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen, denen sich Unternehmer in finanziellen Krisensituationen gegenübersehen. Unser Team begleitet Sie durch jede Phase des Verfahrens – von der ersten Beratung über die Antragstellung bis hin zur erfolgreichen Umsetzung des Insolvenzplans und der angestrebten Restschuldbefreiung.
Lassen Sie sich von uns beraten, wie die Regelinsolvenz für Sie der Weg zu einem erfolgreichen Neustart sein kann.
Voraussetzungen für eine Vebruacherinsolvenz:
Die Insolvenzordnung definiert drei Hauptgründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens:
Seit der Überarbeitung der Insolvenzordnung beträgt die Dauer einer Verbraucherinsolvenz, in der Regel drei Jahre. Dies gilt für Verfahren, die nach dem 30.09.2020 beantragt wurden.
Jeder Fall ist individuell, und die Insolvenzordnung sieht verschiedene Ausnahmen vor. Dennoch lässt sich ein typischer Verfahrensablauf wie folgt skizzieren:
Wichtig zu wissen: