Kurzfristige Termine möglich
MO - FR 9.00 - 17.00 UHR
Whatsapp Text Hotline
+49 176 23 82 68 26
MO - FR 9.00 - 17.00 UHR
+49 176 23 82 68 26
MO - FR 9.00 - 17.00 UHR
+49 176 23 82 68 26
Erfahren Sie, wie wir Selbstständige in Baden-Württemberg durch den Prozess der Regelinsolvenz begleiten – von den Voraussetzungen bis zur Restschuldbefreiung
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wenden Sie sich an BISS. Wir bieten Ihnen in Baden-Württemberg professionelle Schuldnerberatung und rechtliche Unterstützung.
Für zahlungsunfähige Selbstständige und überschuldete Unternehmen ist die Regelinsolvenz der Weg zur Entschuldung. Das Verfahren dauert in der Regel drei Jahre.
Privatpersonen und ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Schulden können die Verbraucherinsolvenz nutzen.
Hauptgrund für eine Regelinsolvenz ist meist die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens.
Stellen Sie mit dem Insolvenzantrag gleichzeitig einen Antrag auf Restschuldbefreiung. So können Ihre Schulden nach drei Jahren gelöscht werden.
Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie aktiv ein Einkommen erzielen. Der pfändbare Teil davon wird an Ihre Gläubiger verteilt.
Unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung des Insolvenzverwalters können Sie Ihr Unternehmen auch während der Insolvenz weiterführen.
Die Regelinsolvenz: Ein Neustart für Unternehmer und Selbstständige
Die Regelinsolvenz ist in Deutschland das spezielle Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmer. Es wurde entwickelt, um den besonderen Anforderungen und komplexen finanziellen Situationen von Geschäftsleuten gerecht zu werden.
Hauptmerkmale der Regelinsolvenz:
Ziele der Regelinsolvenz:
Ein wesentlicher Vorteil der Regelinsolvenz ist die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens. Dies bedeutet, dass Sie als Unternehmer nach einer festgelegten Frist von Ihren verbleibenden Schulden befreit werden können und so die Chance auf einen echten Neuanfang erhalten.
Bei BISS in Baden-Württemberg sind wir Experten für Regelinsolvenzverfahren. Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen, denen sich Unternehmer in finanziellen Krisensituationen gegenübersehen. Unser Team begleitet Sie durch jede Phase des Verfahrens – von der ersten Beratung über die Antragstellung bis hin zur erfolgreichen Umsetzung des Insolvenzplans und der angestrebten Restschuldbefreiung.
Lassen Sie sich von uns beraten, wie die Regelinsolvenz für Sie der Weg zu einem erfolgreichen Neustart sein kann.
Voraussetzungen für eine Regelinsolvenz:
Die Insolvenzordnung definiert drei Hauptgründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens:
Für Soloselbstständige und Kleinunternehmer, die persönlich haften, ist meist nur die Zahlungsunfähigkeit relevant.
Wichtig: Das verwertbare Vermögen (Insolvenzmasse) sollte ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Ist dies nicht der Fall, kann ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt werden.
Seit der Überarbeitung der Insolvenzordnung beträgt die Dauer einer Regelinsolvenz, wie bei der Verbraucherinsolvenz, in der Regel drei Jahre. Dies gilt für Verfahren, die nach dem 30.09.2020 beantragt wurden.
Phasen der Regelinsolvenz:
BISS begleitet Sie durch alle Phasen der Regelinsolvenz. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten, unterstützen bei der Kommunikation mit Gläubigern und dem Insolvenzverwalter und helfen Ihnen, alle Anforderungen zu erfüllen, um die Restschuldbefreiung zu erreichen.
Mit unserer Expertise navigieren Sie sicher durch das Verfahren und maximieren Ihre Chancen auf einen erfolgreichen finanziellen Neustart. Kontaktieren Sie BISS in Baden-Württemberg für eine individuelle Beratung zu Ihrer Situation.
Erfahren Sie, wie wir Selbstständige in Baden-Württemberg durch den Prozess der Regelinsolvenz begleiten – von den Voraussetzungen bis zur Restschuldbefreiung
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wenden Sie sich an BISS. Wir bieten Ihnen in Baden-Württemberg professionelle Schuldnerberatung und rechtliche Unterstützung.
Für zahlungsunfähige Selbstständige und überschuldete Unternehmen ist die Regelinsolvenz der Weg zur Entschuldung. Das Verfahren dauert in der Regel drei Jahre.
Privatpersonen und ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Schulden können die Verbraucherinsolvenz nutzen.
Hauptgrund für eine Regelinsolvenz ist meist die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens.
Stellen Sie mit dem Insolvenzantrag gleichzeitig einen Antrag auf Restschuldbefreiung. So können Ihre Schulden nach drei Jahren gelöscht werden.
Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie aktiv ein Einkommen erzielen. Der pfändbare Teil davon wird an Ihre Gläubiger verteilt.
Unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung des Insolvenzverwalters können Sie Ihr Unternehmen auch während der Insolvenz weiterführen.
Unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung des Insolvenzverwalters können Sie Ihr Unternehmen auch während der Insolvenz weiterführen.
Die Regelinsolvenz: Ein Neustart für Unternehmer und Selbstständige
Die Regelinsolvenz ist in Deutschland das spezielle Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmer. Es wurde entwickelt, um den besonderen Anforderungen und komplexen finanziellen Situationen von Geschäftsleuten gerecht zu werden.
Hauptmerkmale der Regelinsolvenz:
Ziele der Regelinsolvenz:
Ein wesentlicher Vorteil der Regelinsolvenz ist die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens. Dies bedeutet, dass Sie als Unternehmer nach einer festgelegten Frist von Ihren verbleibenden Schulden befreit werden können und so die Chance auf einen echten Neuanfang erhalten.
Bei BISS in Baden-Württemberg sind wir Experten für Regelinsolvenzverfahren. Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen, denen sich Unternehmer in finanziellen Krisensituationen gegenübersehen. Unser Team begleitet Sie durch jede Phase des Verfahrens – von der ersten Beratung über die Antragstellung bis hin zur erfolgreichen Umsetzung des Insolvenzplans und der angestrebten Restschuldbefreiung.
Lassen Sie sich von uns beraten, wie die Regelinsolvenz für Sie der Weg zu einem erfolgreichen Neustart sein kann.
Voraussetzungen für eine Regelinsolvenz:
Die Insolvenzordnung definiert drei Hauptgründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens:
Für Soloselbstständige und Kleinunternehmer, die persönlich haften, ist meist nur die Zahlungsunfähigkeit relevant.
Wichtig: Das verwertbare Vermögen (Insolvenzmasse) sollte ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Ist dies nicht der Fall, kann ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt werden.
Seit der Überarbeitung der Insolvenzordnung beträgt die Dauer einer Regelinsolvenz, wie bei der Verbraucherinsolvenz, in der Regel drei Jahre. Dies gilt für Verfahren, die nach dem 30.09.2020 beantragt wurden.
Phasen der Regelinsolvenz:
BISS begleitet Sie durch alle Phasen der Regelinsolvenz. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten, unterstützen bei der Kommunikation mit Gläubigern und dem Insolvenzverwalter und helfen Ihnen, alle Anforderungen zu erfüllen, um die Restschuldbefreiung zu erreichen.
Mit unserer Expertise navigieren Sie sicher durch das Verfahren und maximieren Ihre Chancen auf einen erfolgreichen finanziellen Neustart. Kontaktieren Sie BISS in Baden-Württemberg für eine individuelle Beratung zu Ihrer Situation.
Erfahren Sie, wie wir Selbstständige in Baden-Württemberg durch den Prozess der Regelinsolvenz begleiten – von den Voraussetzungen bis zur Restschuldbefreiung
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit wenden Sie sich an BISS. Wir bieten Ihnen in Baden-Württemberg professionelle Schuldnerberatung und rechtliche Unterstützung.
Für zahlungsunfähige Selbstständige und überschuldete Unternehmen ist die Regelinsolvenz der Weg zur Entschuldung. Das Verfahren dauert in der Regel drei Jahre.
Privatpersonen und ehemalige Selbstständige mit überschaubaren Schulden können die Verbraucherinsolvenz nutzen.
Hauptgrund für eine Regelinsolvenz ist meist die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens.
Stellen Sie mit dem Insolvenzantrag gleichzeitig einen Antrag auf Restschuldbefreiung. So können Ihre Schulden nach drei Jahren gelöscht werden.
Während der Wohlverhaltensphase müssen Sie aktiv ein Einkommen erzielen. Der pfändbare Teil davon wird an Ihre Gläubiger verteilt.
Unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung des Insolvenzverwalters können Sie Ihr Unternehmen auch während der Insolvenz weiterführen.
Unter bestimmten Voraussetzungen und mit Zustimmung des Insolvenzverwalters können Sie Ihr Unternehmen auch während der Insolvenz weiterführen.
Die Regelinsolvenz: Ein Neustart für Unternehmer und Selbstständige
Die Regelinsolvenz ist in Deutschland das spezielle Insolvenzverfahren für Selbstständige und Unternehmer. Es wurde entwickelt, um den besonderen Anforderungen und komplexen finanziellen Situationen von Geschäftsleuten gerecht zu werden.
Hauptmerkmale der Regelinsolvenz:
Ziele der Regelinsolvenz:
Ein wesentlicher Vorteil der Regelinsolvenz ist die Möglichkeit der Restschuldbefreiung nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens. Dies bedeutet, dass Sie als Unternehmer nach einer festgelegten Frist von Ihren verbleibenden Schulden befreit werden können und so die Chance auf einen echten Neuanfang erhalten.
Bei BISS in Baden-Württemberg sind wir Experten für Regelinsolvenzverfahren. Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen, denen sich Unternehmer in finanziellen Krisensituationen gegenübersehen. Unser Team begleitet Sie durch jede Phase des Verfahrens – von der ersten Beratung über die Antragstellung bis hin zur erfolgreichen Umsetzung des Insolvenzplans und der angestrebten Restschuldbefreiung.
Lassen Sie sich von uns beraten, wie die Regelinsolvenz für Sie der Weg zu einem erfolgreichen Neustart sein kann.
Voraussetzungen für eine Regelinsolvenz:
Die Insolvenzordnung definiert drei Hauptgründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens:
Für Soloselbstständige und Kleinunternehmer, die persönlich haften, ist meist nur die Zahlungsunfähigkeit relevant.
Wichtig: Das verwertbare Vermögen (Insolvenzmasse) sollte ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken. Ist dies nicht der Fall, kann ein Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gestellt werden.
Seit der Überarbeitung der Insolvenzordnung beträgt die Dauer einer Regelinsolvenz, wie bei der Verbraucherinsolvenz, in der Regel drei Jahre. Dies gilt für Verfahren, die nach dem 30.09.2020 beantragt wurden.
Phasen der Regelinsolvenz:
BISS begleitet Sie durch alle Phasen der Regelinsolvenz. Wir beraten Sie zu Ihren Rechten und Pflichten, unterstützen bei der Kommunikation mit Gläubigern und dem Insolvenzverwalter und helfen Ihnen, alle Anforderungen zu erfüllen, um die Restschuldbefreiung zu erreichen.
Mit unserer Expertise navigieren Sie sicher durch das Verfahren und maximieren Ihre Chancen auf einen erfolgreichen finanziellen Neustart. Kontaktieren Sie BISS in Baden-Württemberg für eine individuelle Beratung zu Ihrer Situation.