Schützen Sie Ihr Einkommen mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Ihnen die Möglichkeit, den aktuellen Grundfreibetrag von 1.499,99 € (ab dem 01.juni 2024) sowie weitere Zahlungen, wie beispielsweise Kindergeld, vor Pfändungen zu schützen. Die Einrichtung eines P-Kontos mit dem Grundfreibetrag können Sie direkt bei Ihrer Bank beantragen.

Falls Sie jedoch höhere Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen (Ehepartner und/oder Kinder) oder für den Erhalt von Kindergeld, Pflegegeld oder bestimmten Sozialleistungen geltend machen möchten, benötigen Sie eine sogenannte P-Konto Bescheinigung. Diese Bescheinigung können Sie bei uns erhalten.

Weitere Informationen zu den zusätzlichen Zahlungseingängen, die auf einem P-Konto vor Pfändung geschützt werden können, finden Sie auf unserer Website.

Wir benötige folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Personalausweis / Reisepass
  • Kontoauszug oder EC Karte
  • ggf. Geburtsurkunden Ihrer Kinder
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Bewilligungsbescheid Kindergeld
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Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Ihnen die Möglichkeit, den aktuellen Grundfreibetrag von 1.499,99 € (ab dem 01.juni 2024) sowie weitere Zahlungen, wie beispielsweise Kindergeld, vor Pfändungen zu schützen. Die Einrichtung eines P-Kontos mit dem Grundfreibetrag können Sie direkt bei Ihrer Bank beantragen.

Falls Sie jedoch höhere Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen (Ehepartner und/oder Kinder) oder für den Erhalt von Kindergeld, Pflegegeld oder bestimmten Sozialleistungen geltend machen möchten, benötigen Sie eine sogenannte P-Konto Bescheinigung. Diese Bescheinigung können Sie bei uns erhalten.

Weitere Informationen zu den zusätzlichen Zahlungseingängen, die auf einem P-Konto vor Pfändung geschützt werden können, finden Sie auf unserer Website.

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  • ggf. Geburtsurkunden Ihrer Kinder
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(P-Konto)

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet Ihnen die Möglichkeit, den aktuellen Grundfreibetrag von 1.499,99 € (ab dem 01.juni 2024) sowie weitere Zahlungen, wie beispielsweise Kindergeld, vor Pfändungen zu schützen. Die Einrichtung eines P-Kontos mit dem Grundfreibetrag können Sie direkt bei Ihrer Bank beantragen.

Falls Sie jedoch höhere Freibeträge für unterhaltsberechtigte Personen (Ehepartner und/oder Kinder) oder für den Erhalt von Kindergeld, Pflegegeld oder bestimmten Sozialleistungen geltend machen möchten, benötigen Sie eine sogenannte P-Konto Bescheinigung. Diese Bescheinigung können Sie bei uns erhalten.

Weitere Informationen zu den zusätzlichen Zahlungseingängen, die auf einem P-Konto vor Pfändung geschützt werden können, finden Sie auf unserer Website.

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