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Wussten Sie, dass Sie während einer Privatinsolvenz nicht zwangsläufig Ihr gesamtes Vermögen verlieren? Bestimmte Gegenstände wie übliches Haushaltsgerät, ein angemessenes Auto oder Arbeitsgeräte können unter Umständen von der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter freigegeben werden.
Erwerbsobliegenheit
Der Schuldner muss einer angemessenen Arbeit nachgehen oder sich aktiv darum bemühen. Zumutbare Jobs darf er nicht ablehnen.
Herausgabe von unverhofften Einnahmen
Erbschaften und Schenkungen muss der Schuldner zur Hälfte, Lottogewinne sogar vollständig an den Insolvenzverwalter abgeben.
Informationspflicht
Wohnort- oder Jobwechsel muss der Schuldner unverzüglich dem Gericht und Treuhänder melden. Auch Auskunft über Einkommen und Vermögen ist Pflicht.
Gleichbehandlung aller Gläubiger
Es ist verboten, einzelne Gläubiger zu bevorzugen und Sonderzahlungen zu leisten. Alle sollen gleichmäßig bedient werden.
Vermögensschonung
Unnötige Anschaffungen, neue Schulden oder verschwenderischer Lebensstil sind tabu. Der Schuldner muss wirtschaftlich vernünftig agieren.
Was viele nicht wissen
Verletzt ein Schuldner eine dieser Auflagen, riskiert er, dass ihm am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung verwehrt wird. Alle Mühen wären dann umsonst. Die verbliebenen Schulden bestehen fort und die Gläubiger können wieder vollstrecken.
Deshalb der dringende Rat
Nehmen Sie die Obliegenheiten ernst! Sie sind kein Selbstzweck, sondern dienen einem geordneten, fairen Insolvenzverfahren. Und das liegt im Interesse aller Beteiligten.
Bei Unsicherheiten holt man sich am besten fachkundigen Rat, etwa bei einer Schuldnerberatung wie BISS. Wir kennen die Regeln und unterstützen Sie dabei, Fallstricke zu vermeiden. So stellen wir gemeinsam sicher, dass am Ende eines durchgestandenen Insolvenzverfahrens auch wirklich der verdiente Neustart in ein schuldenfreies Leben steht.
Erwerbsobliegenheit
Der Schuldner muss einer angemessenen Arbeit nachgehen oder sich aktiv darum bemühen. Zumutbare Jobs darf er nicht ablehnen.
Herausgabe von unverhofften Einnahmen
Erbschaften und Schenkungen muss der Schuldner zur Hälfte, Lottogewinne sogar vollständig an den Insolvenzverwalter abgeben.
Informationspflicht
Wohnort- oder Jobwechsel muss der Schuldner unverzüglich dem Gericht und Treuhänder melden. Auch Auskunft über Einkommen und Vermögen ist Pflicht.
Gleichbehandlung aller Gläubiger
Es ist verboten, einzelne Gläubiger zu bevorzugen und Sonderzahlungen zu leisten. Alle sollen gleichmäßig bedient werden.
Vermögensschonung
Unnötige Anschaffungen, neue Schulden oder verschwenderischer Lebensstil sind tabu. Der Schuldner muss wirtschaftlich vernünftig agieren.
Was viele nicht wissen
Verletzt ein Schuldner eine dieser Auflagen, riskiert er, dass ihm am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung verwehrt wird. Alle Mühen wären dann umsonst. Die verbliebenen Schulden bestehen fort und die Gläubiger können wieder vollstrecken.
Deshalb der dringende Rat
Nehmen Sie die Obliegenheiten ernst! Sie sind kein Selbstzweck, sondern dienen einem geordneten, fairen Insolvenzverfahren. Und das liegt im Interesse aller Beteiligten.
Bei Unsicherheiten holt man sich am besten fachkundigen Rat, etwa bei einer Schuldnerberatung wie BISS. Wir kennen die Regeln und unterstützen Sie dabei, Fallstricke zu vermeiden. So stellen wir gemeinsam sicher, dass am Ende eines durchgestandenen Insolvenzverfahrens auch wirklich der verdiente Neustart in ein schuldenfreies Leben steht.
Erwerbsobliegenheit
Der Schuldner muss einer angemessenen Arbeit nachgehen oder sich aktiv darum bemühen. Zumutbare Jobs darf er nicht ablehnen.
Herausgabe von unverhofften Einnahmen
Erbschaften und Schenkungen muss der Schuldner zur Hälfte, Lottogewinne sogar vollständig an den Insolvenzverwalter abgeben.
Informationspflicht
Wohnort- oder Jobwechsel muss der Schuldner unverzüglich dem Gericht und Treuhänder melden. Auch Auskunft über Einkommen und Vermögen ist Pflicht.
Gleichbehandlung aller Gläubiger
Es ist verboten, einzelne Gläubiger zu bevorzugen und Sonderzahlungen zu leisten. Alle sollen gleichmäßig bedient werden.
Vermögensschonung
Unnötige Anschaffungen, neue Schulden oder verschwenderischer Lebensstil sind tabu. Der Schuldner muss wirtschaftlich vernünftig agieren.
Was viele nicht wissen
Verletzt ein Schuldner eine dieser Auflagen, riskiert er, dass ihm am Ende des Verfahrens die Restschuldbefreiung verwehrt wird. Alle Mühen wären dann umsonst. Die verbliebenen Schulden bestehen fort und die Gläubiger können wieder vollstrecken.
Deshalb der dringende Rat
Nehmen Sie die Obliegenheiten ernst! Sie sind kein Selbstzweck, sondern dienen einem geordneten, fairen Insolvenzverfahren. Und das liegt im Interesse aller Beteiligten.
Bei Unsicherheiten holt man sich am besten fachkundigen Rat, etwa bei einer Schuldnerberatung wie BISS. Wir kennen die Regeln und unterstützen Sie dabei, Fallstricke zu vermeiden. So stellen wir gemeinsam sicher, dass am Ende eines durchgestandenen Insolvenzverfahrens auch wirklich der verdiente Neustart in ein schuldenfreies Leben steht.