Beratungsablauf des Regelinsolvenzverfahrens
Bei diesem Verfahren gibt es keine Phase II noch gibt es Beratungshilfe durch das Amtsgericht.Wenn Sie unsere fachliche Hilfe und Untersützung annehmen, zur Erfassung der notwendigen grundlegenden Angaben in den Formularen, wie z.B. Giro- und Sparkonten, Geldanlagen, Bargeld und Sachwerte, Geldforderungen Ihrerseits, Versicherungsverträge, Erbfälle, Grundvermögen, immaterielles Vermögen, Beteiligungen, Einkünfte, Zahlungsverpflichtungen, Sicherungsrechte und Schenkungen bzw. Veräußerungen, berechnen wir Ihnen den entstandenen Aufwand.