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Häufig gestellte Fragen

Bei BISS helfen wir Ihnen, Ihre finanzielle Situation aus einem neuen Blickwinkel zu betrachten, Möglichkeiten zu entdecken, die Sie vielleicht nie für möglich gehalten hätten und Ergebnisse zu erzielen, die eine Brücke schlagen zwischen Ihrer aktuellen Lage und einer schuldenfreien Zukunft.

Was bringt mir eine Schuldnerberatung bei BISS?

Unser oberstes Ziel bei BISS ist es, Sie vor einer Privatinsolvenz zu bewahren. Denn wir möchten, dass Sie Ihre persönliche Freiheit erhalten und nicht unter der Überwachung eines Insolvenzverwalters stehen oder Ihre finanzielle Notlage öffentlich gemacht wird.

Mit unserer Schuldnerberatung verhandeln wir für Sie mit Ihren Gläubigern, um tragbare Raten und eine geringere Schuldsumme für Sie herauszuholen. So können Sie Ihre Schulden realistisch zurückzahlen und müssen weniger Angst vor dem Druck der Gläubiger haben. Denn wir von BISS setzen uns mit diesen auseinander und finden eine Lösung, die Sie entlastet.

Wenn Fragen zu Fristen, Abläufen oder anderen Themen auftauchen, stehen wir Ihnen als verlässliche Ansprechpartner zur Verfügung. Ohne Terminvereinbarung - wir sind täglich für Sie erreichbar.

Mit BISS gewinnen Sie einen starken Partner, der sich engagiert für Ihre Interessen einsetzt. Gemeinsam finden wir den besten Weg, um Ihre Schulden zu regulieren und Ihre finanzielle Zukunft zu sichern. Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch und lassen Sie sich beraten, welche Möglichkeiten Sie mit uns haben. Wir sind für Sie da!

Was macht BISS anders als andere?

BISS kämpft seit über 20 Jahren für seine Klienten. Durch unsere Erfahrung und etablierten Kontakte zu vielen Gläubigern erzielen wir schnelle und gute Ergebnisse für Sie.

Unser Ziel ist immer, Sie vor einer Privatinsolvenz zu bewahren und gemeinsam mit Ihnen den besten Weg aus den Schulden zu finden.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit BISS ab?

Nach Beauftragung senden Sie uns bitte folgende Unterlagen zu:

  • Ein Schreiben mit Anschrift, Aktenzeichen und Kontonummer jedes Gläubigers
  • Gehaltsnachweis
  • Arbeitsvertrag (nur wenn etwas pfändbar ist)

Diese Dokumente benötigen wir, um schnellstmöglich für Sie aktiv werden zu können. Eine vollständige Auflistung aller Schulden ist wichtig, damit wir wirklich alle Gläubiger in den Entschuldungsprozess einbeziehen und Sie am Ende schuldenfrei sind.

Wenn Sie bereits Klient bei uns sind, brauchen Sie auf Mahnschreiben nicht zu reagieren. Informieren Sie uns aber sofort, wenn Sie einen Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, eine Klage oder Post vom Gerichtsvollzieher erhalten. Wir kümmern uns darum.

Unsere Berater sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr telefonisch für Sie erreichbar. Sie können uns auch per E-Mail oder Fax kontaktieren. Wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen.

Was tun, wenn bereits eine Lohn- oder Kontopfändung läuft?

Es ist nie zu spät, aktiv zu werden. Auch wenn Ihr Lohn bereits gepfändet wird, versuchen wir, die Pfändung auszusetzen, indem wir mit dem Gläubiger verhandeln. Ziel ist, dass Sie eine tragbare Rate zahlen und so Ihre restlichen Gläubiger bedienen können.

Falls Ihr Konto gepfändet ist, sollten Sie unverzüglich Kontakt mit uns aufnehmen. Häufig lässt sich die Pfändung durch eine Ratenzahlungsvereinbarung abwenden. Wichtig ist, dass Sie schnell handeln, um den Zugriff auf Ihr Konto wiederzuerlangen.

BISS steht Ihnen als starker Partner zur Seite - mit Erfahrung, Durchsetzungskraft und dem Ziel, Sie aus der Schuldenfalle herauszuführen. Zögern Sie nicht, sich bei uns zu melden. In einem unverbindlichen Erstgespräch zeigen wir Ihnen Ihre Möglichkeiten auf. Gemeinsam finden wir den Weg in Ihre schuldenfreie Zukunft!

Vorraussetzung:
- Gläubigerschreiben mit Anschrift inkl. Aktzenzeichen & Kundennummer
- Ihre Bankverbindung
- Höhe der Schulden


Muss ich etwas tun, wenn ich ein Mahnschreiben bekomme?

Wenn Sie BISS beauftragt haben, müssen Sie auf Mahnschreiben nicht reagieren. Diese sind lediglich Zahlungsaufforderungen, die oft automatisch verschickt werden, auch wenn wir bereits mit den Gläubigern verhandeln. Eine Information an uns ist nicht nötig.

Was muss ich tun, wenn die Bank meinen Darlehensvertrag gekündigt hat?

Informieren Sie BISS umgehend, wenn Ihr Darlehensvertrag gekündigt wurde. Ab diesem Zeitpunkt wird der Gesamtbetrag zur Rückzahlung fällig. Wir setzen uns mit der Bank in Verbindung, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Oft ist eine Einigung auch in dieser Situation noch möglich.

Ich habe Schulden und brauche Geld. Kann ich trotzdem einen Kredit aufnehmen?

Es gibt Kreditgeber, die Darlehen ohne Bonitätsprüfung vergeben. Allerdings sind diese Kredite durch hohe Zinsen und Versicherungen in der Regel deutlich teurer als reguläre Angebote.

Einen neuen Kredit aufzunehmen bedeutet, weitere Schulden zu machen, um kurzfristig liquide zu sein. Wenn Sie hingegen dauerhaft entlastet werden und gleichzeitig Ihre bestehenden Verbindlichkeiten abbauen möchten, ist die außergerichtliche Schuldenregulierung mit BISS der richtige Weg für Sie. Wir verhandeln mit Ihren Gläubigern, um Ihre monatliche Belastung auf ein tragbares Maß zu senken. So gewinnen Sie finanziellen Spielraum, ohne neue Verpflichtungen einzugehen.

Wieso sollte ich BISS als Schuldnerberater einschalten, wenn es auch kostenlose Beratungsstellen gibt?

Bei öffentlichen Beratungsstellen müssen Sie oft monatelang auf einen Termin warten. In dieser Zeit wachsen Ihre Schulden weiter und das Risiko einer Privatinsolvenz steigt. BISS wird sofort für Sie aktiv.

Zudem sind öffentliche Stellen meist nur für Privatpersonen zuständig, nicht für Selbstständige. An BISS kann sich jeder wenden.

In öffentlichen Stellen beraten Sie Fachkräfte aus unterschiedlichen Bereichen. Ihr Fall kann dabei verloren gehen. Bei BISS erhalten Sie eine ganzheitliche Beratung aus einer Hand - kompetent und zuverlässig.

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